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Die deutschen Akademien der Wissenschaften sind
Gelehrtengesellschaften und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
in einem. Ihre auf Kontinuität, Unabhängigkeit und Exzellenz basierende
Arbeitsweise erlaubt es ihnen, Forschungsvorhaben zu übernehmen, für
die ein langer Atem erforderlich ist. Dazu gehören z. B. die Erstellung
wissenschaftlicher Wörterbücher, Lexika oder kritischer Gesamtausgaben
großer Denker und Komponisten, aber auch die Durchführung
naturwissenschaftlicher Langzeitbeobachtungen. Auf diese Weise schaffen
die Akademien Wissensspeicher und stellen Grundlagen für die Nutzung
des von ihnen aufgearbeiteten Wissens durch andere Wissenschaftler und
die Öffentlichkeit bereit. Diese wiederum greifen gern auf den Fundus
der erstellten Wörterbücher, Lexika, Gesamtausgaben und Messreihen
zurück, sei es für ihre eigenen Forschungen, für wissenschaftliche
Diskussionen oder aber zur Bearbeitung berufsspezifischer
Fragestellungen. Das Akademienprogramm Das Akademienprogramm ist ein seit 1979/80 von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes Programm zur Förderung langfristig angelegter Forschungsvorhaben in den Geistes- und Naturwissenschaften. Mit dem Akademienprogramm betreiben die deutschen Akademien der Wissenschaften eines der größten geisteswissenschaftlichen Forschungsprogramme der Bundesrepublik Deutschland. Es wird von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordiniert und umfasst (Stand 2010) insgesamt 157 Vorhaben mit 205 Arbeitsstellen. Diese setzen sich zusammen aus 24 Wörterbüchern, 117 Editionen, 14 naturwissenschaftlichen Langzeitbeobachtungen und zwei Projekten aus der sozial- und kulturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. In den Vorhaben sind insgesamt mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Über 100 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich als Projektleiterinnen und Projektleiter in den Vorhaben. Seit 2006 wird das Akademienprogramm öffentlich ausgeschrieben. Um in das
Akademienprogramm aufgenommen zu werden, müssen Forschungsprojekte
folgende Kriterien erfüllen: überregionale gesamtstaatliche Bedeutung, hohe
wissenschaftliche Relevanz, eine Laufzeit zwischen 12 und 25 Jahren und ein
finanzielles Mindestvolumen von 120.000 Euro im Jahr. Über den Haushalt des
Akademienprogramms, über die Aufnahme von Neuvorhaben und die Fortführung
von laufenden Projekten entscheidet der Ausschuss der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz, in welcher der Bund und die Bundesländer
vertreten sind. Die Entscheidungen werden auf der Grundlage der von der Akademienunion
aufgestellten Finanz- und Programmplanung gefällt.
Forschungsprojekte der
Akademien Weitere Forschungsprojekte werden von einzelnen
Akademien in direkter Förderung durch deren Sitzland oder Drittmittel
durchgeführt. Preise und Auszeichnungen,
Nachwuchsförderung Um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu
fördern, besondere Forschungsleistungen zu prämieren oder ein
wissenschaftliches Lebenswerk auszuzeichnen, vergeben die deutschen
Akademien der Wissenschaften zahlreiche Preise, Medaillen und
Stipendien. Diese Wissenschaftspreise stellen für die Ausgezeichneten
eine besondere Ehrung ganz unabhängig von dem jeweiligen Geldpreis dar.
Sie werden meist bei den öffentlichen Jahresfeiern der Akademien in
feierlichem Rahmen vergeben. Bei den meisten Preisen ist eine
Eigenbewerbung nicht möglich. Darüber hinaus
setzen sich die in der Union zusammengeschlossenen deutschen Akademien
der Wissenschaften zunehmend für spezielle Formen der
Nachwuchsförderung ein. So hat die Berlin-Brandenburgische Akademie der
Wissenschaften gemeinsam mit der Leopoldina eine „Junge Akademie“ ins
Leben gerufen, die Heidelberger Akademie der Wissenschaften das
WIN-Kolleg eingerichtet und die Nordrhein-Westfälische Akademie der
Wissenschaften ein „Junges Kolleg“ für die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses gegründet. |