Recht, Kultur, Rechtskultur. Der Einfluss kultureller Vielfalt auf die Rechtsentwicklung
29.04.2016
Berlin
18:00 Uhr
Es diskutierten:
Prof. Dr. Werner Gephart
Käte Hamburger Kolleg "Recht als Kultur"
Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität BonnProf. Dr. Christoph Möllers
Humboldt-Universität zu Berlin
Berlin-Brandenburgische Akademie der WissenschaftenDr. Richard Wittmann
Orient-Institut Istanbul der Max Weber StiftungDr. Nadjma Yassari
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales PrivatrechtModeration: Stephan Detjen
Deutschlandradio Hauptstadtstudio
Arbeitsmigration, Entkolonialisierung und Flüchtlingsbewegungen führen seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer erheblichen Zunahme an kultureller Diversität in westlichen Einwanderungsgesellschaften. Dies bringt für die Gesellschaften vielfältige Veränderungen mit sich - dabei ist das Prinzip der Vielfalt Grundlage des Zusammenlebens in fortschrittlichen Gesellschaften.
Es wurden nicht zuletzt auch an die staatlichen Rechtssysteme neue Herausforderungen herangetragen, die einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung bedürfen. So wurden beispielsweise im öffentlichen Recht kulturell begründete Ansprüche formuliert, die sich in Teilen von den geltenden Normen der Gesellschaften unterschieden, wie zum Beispiel Debatten um das Tragen eines Kopftuches als Lehrkraft oder das Beschneidungs-Ritual in der jüdischen und muslimischen Religion zeigen.
Wie lässt sich kulturelle Vielfalt in bestehende Rechtsordnungen integrieren - welche Chancen bietet sie und wo gibt es eventuell auch Grenzen? Und wie zeigt sich diese Vielfalt in den verschiedenen nationalstaatlichen Rechtsordnungen?
Blickt man in die Geschichte, wird deutlich, dass gerade die Europäer mit dem Thema vertraut sind - und zwar in verschiedenen Rollen: Besonders gut erforscht ist z. B. das Ius gentium des römischen Reiches, das neuzeitliche Völkerrecht, das sich aus dem Aufeinandertreffen der Europäer mit den indigenen Bevölkerungen des amerikanischen Kontinents entwickelte, sowie das osmanische Millet-System, das den Status nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften organisierte.
Wie sind die alten Rechtsordnungen in der Vergangenheit mit kulturellen Unterschieden umgegangen? Wie wurde bei allen Veränderungen die Funktion der Staatlichkeit gewährleistet und wie wurden die Ansprüche verschiedener Interessensgruppen miteinander in Ausgleich gebracht? Ist eine Gemeinschaft mit unterschiedlichen Rechtsvorstellungen überhaupt denkbar oder gefährdet sie eine funktionierende Staatlichkeit grundsätzlich? Und inwiefern ermöglichen uns die Antworten auf diese Fragen neue Perspektiven auf aktuelle Entwicklungen?
Ort: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal, Eingang: Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin
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