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Pressemitteilung

Recht, Kultur, Rechtskultur. Der Einfluss kultureller Vielfalt auf die Rechtsentwicklung

06-2016

25.04.2016

 

Pressemitteilung (PDF)

Die Podiumsdiskussion der Veranstaltungsreihe „Geisteswissenschaft im Dialog“ findet am 29. April 2016 um 18:00 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin statt.

Bonn/Berlin, den 18. April 16 – Arbeitsmigration, Entkolonialisierung und Flüchtlings-bewegungen führen seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer erheblichen Zunahme an kultureller Diversität in westlichen Einwanderungsgesellschaften. Dies bringt für die Gesellschaften vielfältige Veränderungen mit sich – dabei ist das Prinzip der Vielfalt Grundlage des Zusammenlebens in fortschrittlichen Gesellschaften.

Es wurden nicht zuletzt auch an die staatlichen Rechtssysteme neue Herausforderungen herangetragen, die einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung bedürfen. So wurden beispielsweise im öffentlichen Recht kulturell begründete Ansprüche formuliert, die sich in Teilen von den geltenden Normen der Gesellschaften unterschieden, wie zum Beispiel Debatten um das Tragen eines Kopftuches als Lehrkraft oder das Beschneidungsritual in der jüdischen und muslimischen Religion zeigen.

Wie lässt sich kulturelle Vielfalt in bestehende Rechtsordnungen integrieren – welche Chancen bietet sie und wo gibt es eventuell auch Grenzen? Und wie zeigt sich diese Vielfalt in den verschiedenen nationalstaatlichen Rechtsordnungen?

Blickt man in die Geschichte, wird deutlich, dass gerade die Europäer mit dem Thema vertraut sind – und zwar in verschiedenen Rollen: Besonders gut erforscht ist z. B. das Ius gentium des römischen Reiches, das neuzeitliche Völkerrecht, das sich aus dem Aufeinandertreffen der Europäer mit den indigenen Bevölkerungen des amerikanischen Kontinents entwickelte, sowie das osmanische Millet-System, das den Status nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften organisierte.

Wie sind die alten Rechtsordnungen in der Vergangenheit mit kulturellen Unterschieden umgegangen? Wie wurde bei allen Veränderungen die Funktion der Staatlichkeit gewährleistet und wie wurden die Ansprüche verschiedener Interessensgruppen miteinander in Ausgleich gebracht? Ist eine Gemeinschaft mit unterschiedlichen Rechtsvorstellungen überhaupt denkbar oder gefährdet sie eine funktionierende Staatlichkeit grundsätzlich? Und inwiefern ermöglichen uns die Antworten auf diese Fragen neue Perspektiven auf aktuelle Entwicklungen?

Diskutanten
Prof. Dr. Werner Gephart, Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Dr. Richard Wittmann, Orient-Institut Istanbul der Max Weber Stiftung
Dr. Nadjma Yassari, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Moderation: Stephan Detjen, Deutschlandradio Hauptstadtstudio

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter gid@maxweberstiftung.de wird gebeten. Mehr Informationen zur Podiumsdiskussion und zur Reihe finden Sie auf
www.geisteswissenschaft-im-dialog.de

Veranstaltungsort
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Leibniz-Saal
Eingang: Markgrafenstr. 38
10117 Berlin


Kontakt

Dr. Annette Schaefgen
Leiterin Berliner Büro
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


030 / 325 98 73 70
annette.schaefgen@akademienunion.de