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Erschließung der Akten des kaiserlichen Reichshofrats


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Über drei Jahrhunderte hinweg - von der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis 1806 - zählte der kaiserliche Reichshofrat zu den wichtigsten Institutionen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als Höchstgericht, oberster Lehnshof, Administrationsorgan der kaiserlichen Reservatrechte und als politisches Beratungsgremium des Kaisers prägte die Institution die Geschicke Mitteleuropas in der Frühen Neuzeit wesentlich mit.


Erschließung der Akten des kaiserlichen Reichshofrats

Erschließung der Akten des kaiserlichen Reichshofrats

Betreuende Akademie
Niedersächsische Akademie der Wissenschaften zu Göttingen

Arbeitsstelle und Sitzland
Göttingen, Niedersachsen

Typ
Editionen: Mittlere und Neuere Geschichte

Vorhabennummer
II.D.27


Das schriftliche Erbe des Reichshofrats, das heute durch das Österreichische Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv, verwahrt wird, besitzt deshalb für die Rechtsgeschichte und die allgemeine Frühneuzeitforschung einen sehr hohen Quellenwert. Schließlich bildet es den umfangreichsten zusammenhängenden Archivbestand, den das Alte Reich hinterlassen hat. Im Rahmen eines deutsch-österreichischen Kooperationsprojekts, an dem neben der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen auch die Universität Wien und das Österreichische Staatsarchiv beteiligt sind, wurde 2007 mit der systematischen Erschließung des Bestandes begonnen. Im Mittelpunkt stehen dabei vorerst Akten des 16. und 17. Jahrhunderts, die wichtige Einblicke in die Geschichte des Reiches und seiner Territorien im konfessionellen Zeitalter und während des Dreißigjährigen Krieges gewähren.

Die Publikation der Erschließungsergebnisse erfolgt über die Onlinedatenbank des Österreichischen Staatsarchivs und in Form gedruckter Inventare, die seit 2009 in regelmäßiger Folge im Erich Schmidt Verlag (Berlin) erscheinen. Weitere Informationen unter www.reichshofratsakten.de. 

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