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Schon gewusst ...?

Schon gewusst … dass Kaiser Friedrich II. jedem, der seinen Namen falsch schrieb, den Daumen abhacken ließ?

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Projektmitarbeiter Christian Friedl und Maximilian Lang im Gespräch

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So berichtet der Franziskaner und Chronist Salimbene von Parma (1221–nach 1288) über den Aberglauben (superstitio) des Kaisers: „Prima eius superstitio fuit, quia cuidam notario fecit policem amputari pro eo, quod scripserat nomen suum aliter quam volebat. Volebat enim, quod in prima sillaba nominis sui poneret i, hoc modo: ‚Fridericus‘, et ipse scripserat per e ponendo secundam vocalem, hoc modo: ‚Fredericus‘“.

„Sein erster Aberglaube war, dass er einem Notar den Daumen abhacken ließ, weil er seinen Namen anders geschrieben hatte, als er es wollte. Er wollte nämlich, dass in der ersten Silbe seines Namens das I eingefügt würde, in dieser Weise: „Fridericus“, und jener (Notar) hatte seinen Namen geschrieben, indem er den zweiten Vokal, das E, verwendete: „Fredericus“.

Mit solchen Dingen muss man sich beschäftigen, wenn man als Editor:in der ca. 2.600 Urkunden des Stauferkaisers (1194–1250) Überlieferungen vor sich hat, die den Namen des Herrschers nicht vollständig ausschreiben, so wie das sogar bei Originalen der Fall sein kann. Die Urkunden sind in Archiven und Bibliotheken in ganz Europa aufbewahrt und werden erstmals in einer einzigen Edition aufbereitet. Damit stellen sie eine der wichtigsten und umfangreichsten Quellen zur Rechts-, Kultur-, Sozial- und Sprachgeschichte der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts dar. Das Projekt „Urkunden Kaiser Friedrichs II.“ der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ediert die Quellen und gibt sie in insgesamt zehn Bänden heraus, sechs Bände liegen bereits vor, der siebte erscheint im Frühjahr 2024.