Controversia et confessio. Quellenedition zu Bekenntnisbildung und Konfessionalisierung (1548–1580)
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Das Forschungs- und Editionsprojekts "Controversia et Confessio" arbeitet erstmals systematisch jene theologischen Kontroversen auf, die durch das Augsburger Interim und den Leipziger Alternativentwurf von 1548 ausgelöst wurden und erst durch das großangelegte theologische Einigungswerk der Konkordienformel und des Konkordienbuches 1577/80 weitgehend beigelegt werden konnten. In diesen Auseinandersetzungen entwickelte sich eine frühneuzeitliche "Streit- bzw. Kontroverskultur", die auf unterschiedliche literarische Genres zurückgriff - akademische Disputationsthesen und Streitschriften, satirische Lieder, illustrierte Flugblätter und Bekenntnisse - sowie verschiedene kommunikative Formen und Strukturen nutzte. Ziel des Editionsprojekts ist es, diese theologische Streitkultur als entscheidenden Motor für die Präzisierung reformatorischer Lehre, als Anstoß für eine vielfältige Bekenntnisbildung und als ausschlaggebenden Faktor für die abschließende Konsolidierung der Konfessionen in ihren bis heute bestehenden lehrmäßigen Charakteristika wahrzunehmen und in einer kommentierten Textedition zugänglich zu machen.
Das Editionsvorhaben verfolgt einen themenzentrierten und rezeptionsgeschichtlich orientierten Zugang. In einer online-Datenbank werden über 2.000 theologiegeschichtlich wirksam gewordene Schriften verschiedener Autoren verzeichnet und inhaltlich erschlossen. Kurze Biogramme verdeutlichen die Vernetzung der Akteure. Die für die jeweiligen "Streitkreise" zentralen Texte werden in neun Bänden ediert. Dieser Print-Version steht eine in Kooperation mit der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel erarbeitete digitale-Edition im Internet zur Seite.
Controversia et confessio. Quellenedition zu Bekenntnisbildung und Konfessionalisierung (1548–1580)
Betreuende Akademie
Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz
Arbeitsstelle und Sitzland
Mainz, Rheinland-Pfalz
Typ
Editionen
Editionen: Theologie
Vorhabennummer
II.A.22