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Seit mehr als 125 Jahren arbeiten die Wissenschaftsakademien bereits zusammen

Eine Zusammenarbeit der deutschsprachigen Akademien der Wissenschaften existiert bereits seit über 125 Jahren. Sie geht zurück auf das so genannte „Kartell“ (eigentlich „Verband der wissenschaftlichen Körperschaften“), das 1893 in Leipzig gegründet wurde mit dem Ziel, gemeinsame Forschungsvorhaben zu verwirklichen. Es umfasste zunächst die Akademien in Göttingen, Leipzig und München sowie die Österreichische Akademie der Wissenschaften in Wien. Die Preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin war zwar an der Vorbereitung dieses Zusammenschlusses beteiligt, trat aber erst 1906 bei, kurz nach ihrer Gründung (1909) trat auch die Heidelberger Akademie der Wissenschaften 1911 diesem Verbund bei. Nach dem Statut war der Beitritt weiterer Akademien möglich, eine Begrenzung auf deutschsprachige Akademien war zunächst nicht vorgesehen. Ziel des Zusammenschlusses war die Anregung wissenschaftlicher Arbeiten und die Förderung möglicher Kooperationen.

Das Kartell betreute während seines Bestehens über 30 gemeinsame Forschungsvorhaben und setzte schon damals wichtige Impulse für die internationale Zusammenarbeit der Akademien. Auf Initiative des Kartells kam es unter Leitung der Preußischen Akademie 1899 zur Gründung der „Internationalen Assoziation der Akademien (IAA)“. Die IAA bestand bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges und wurde niemals formell aufgelöst. Sie vereinigte die vier deutschen Akademien in Berlin, Göttingen, Leipzig und München, die Wiener Akademie sowie 19 weitere Akademien, vorwiegend aus Europa. Diese 24 Akademien arbeiteten in den zwei Sektionen für Naturwissenschaften (Sciences) und Geisteswissenschaften (Lettres) erfolgreich in 31 wissenschaftlichen Unternehmungen. Die Nachfolgeorganisationen dieses Zusammenschlusses wurden 1919 das International Research Council bzw. der Conseil International de Recherches für die Naturwissenschaften (heute International Council for Science, ICSU) sowie die Union Académique International (UAI) für die Geisteswissenschaften.

In den Jahren 1940/1941 wurde das „Kartell“ von den Nationalsozialisten aufgelöst und im Zuge der allgemeinen Gleichschaltungs-und Zentralisierungsmaßnahmen zwangsweise zunächst in die „Reichsakademie der Deutschen Wissenschaft“ und später in den sogenannten „Reichsverband der deutschen Akademien der Wissenschaften“ umfunktioniert bzw. überführt.

1946 wurde zunächst die „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Akademien der Wissenschaften“ gegründet.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fand im Herbst 1946 auf Initiative der Göttinger Akademie die erste Besprechung der Präsidenten der (westdeutschen) Wissenschaftsakademien statt, der viele folgen sollten. In der Nachfolge des Kartells wurde zunächst die „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Akademien der Wissenschaften“ gegründet, auf die ab 1967 die „Konferenz der deutschen Akademien der Wissenschaften“ folgte. 1973 erhielt die Konferenz eine Satzung, die im Laufe der Zeit mehrere Male überarbeitet wurde.

Fast zwei Jahrzehnte später (1991) konstituierte sich die Konferenz als eingetragener Verein neu. Vorausgegangen waren intensive Beratungen, auch mit dem Bund und den Ländern, über die Aufgaben der Akademien der Wissenschaften und ihre Stellung im deutschen Wissenschaftssystem. 1998 erfolgte die Umbenennung der Wissenschaftsorganisation in „Union der deutschen Akademien der Wissenschaften“. Der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (kurz: Akademienunion) wurde durch Änderung der Ausführungsvereinbarung zum 1. Januar 2001 die Trägerschaft des Akademienprogramms übertragen. Die Akademienunion fungiert in treuhänderischer Funktion als Zuwendungsempfängerin des Bundes und der am Programm beteiligten Länder. Sie schließt jährlich entsprechende Förderverträge mit den Akademien für die von diesen verantworteten Forschungsvorhaben ab und transferiert die von Bund und Ländern aufgebrachten Zuwendungen an die Akademien.

2021 ist eine Publikation zur Geschichte der Akademienunion erschienen.

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