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Pressemitteilung
11.03.2005 2005-003
Sicherheitsforschung in der Grünen Gentechnik darf nicht blockiert werden
DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT
UNION DER DEUTSCHEN AKADEMIEN DER WISSENSCHAFTEN
DEUTSCHE AKADEMIE DER NATURFORSCHER LEOPOLDINA

Gemeinsame Stellungnahme

Die DFG, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) ihm unterstellten Ressortforschungseinrichtungen untersagt hat, Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Sicherheit der Grünen Gentechnik durchzuführen: Forschungsvorhaben, für die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Wettbewerb Mittel an die Bundesanstalt für Züchtungsforschung in Quedlinburg und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig bewilligt hatte, dürfen aufgrund von nicht erteilten Genehmigungen des Ministeriums nicht begonnen werden.

Wiederholt hat sich die DFG dafür ausgesprochen, dass die Ressortforschungseinrichtungen nicht zuletzt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, stärker am wissenschaftlichen Wettbewerb teilnehmen. Dies hat der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen der Forschung in Ressortforschungseinrichtungen“ im Jahre 2004 explizit festgestellt. Der DFG, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Leopoldina ist bewusst, dass die Ressortforschungseinrichtungen in einem besonderen Dienstverhältnis zu den Ministerien stehen, was zu  Einschränkungen bei der Wahl von Forschungsthemen führen kann. Für die DFG, die Akademienunion und die Leopoldina ist es aber unverständlich, wenn im Wettbewerb erfolgreichen Forschungseinrichtungen untersagt wird, Forschungsarbeiten zur Grünen Gentechnik durchzuführen. Dies steht im Widerspruch zu der allseits für richtig gehaltenen Entwicklung, die Arbeiten der Ressortforschungseinrichtungen im wissenschaftlichen Gesamtzusammenhang zu sehen. Das gilt umso mehr, wenn gerade auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung, einem Kernbereich der Zuständigkeiten des Verbraucherschutzministeriums, keine neuen Erkenntnisse gesammelt werden dürfen.

Die DFG, die Union der Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina stellen daher fest: Die Verhinderung der bewilligten Projekte steht im Widerspruch sowohl zu der Notwendigkeit, Ressortforschungseinrichtungen besser in den Wissenschaftsprozess und seine Wettbewerbsmechanismen einzubinden, als auch zum Auftrag des Ministeriums, alles zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zu tun. Wir appellieren an die Bundesregierung, dass sie die getroffenen Entscheidungen überprüft und den bewilligten Forschungsprojekten die Genehmigung erteilt.
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