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Entscheidungen am Lebensende
Darf man Sterbenskranken helfen, schneller aus dem Leben zu scheiden? Eine Diskussion

GÖTTINGEN. Wenn das Stichwort „Sterbehilfe“ fällt, schlagen die Emotionen immer wieder hoch. Schnell ist von Geschäftemacherei die Rede oder gar von Euthanasie. Aber kann sie nicht doch ein letzter Ausweg sein, wenn alle Hoffnung dahin ist? Auf einer Veranstaltung der Göttinger Akademie wägten Wissenschaftler das Für und Wider ab.

Die Stühle in der Paulinerkirche reichten nicht aus, so viele Besucher waren zu der Vortragsveranstaltung der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen gekommen, in der es um das umstrittene Thema Sterbehilfe ging. Drei Referenten, die sich intensiv mit der Problematik beschäftigt haben, beleuchteten von ganz unterschiedlichen Seiten das Thema.

Bettina Schöne-Seifert, Professorin für Medizinethik in Münster und Mitglied des Nationalen Ethikrates, plädierte für prinzipiell verbindliche Patientenverfügungen und zulässige Selbsttötungshilfe bei Sterbenskranken. „Beides lässt sich durchaus mit dem wohlverstandenen ärztlichen Ethos vereinbaren“, so die Referentin.

Am Anfang stand eine einfache überlegung: Welche Gründe könnte es für Fehlzuschreibungen geben? „Ein wichtiger Aspekt in der überlieferungsgeschichte sind die Fragen rund um die große Musikerfamilie Bach. Denn auf den Partituren fehlen oft die Initialien oder Vornamen“, erklärt Dr. Peter Wollny vom Leipziger Bach-Archiv. Manchmal habe auch ein vager Eindruck oder der allzu große Wunsch, noch mehr Werke von Bach zu kennen, zu irrtümlichen Zuschreibungen anonymer Stücke geführt. „Daneben gibt es ganz bewusste Fälschungen. Wir wissen aus Briefen von interessierten Käufern, die für viel Geld angebliche Sammlerstücke erstanden haben und erst viel später den Betrug bemerkten.“ Bei manchen Handschriften aus dem späten 18. Jahrhundert und aus dem frühen 19. Jahrhundert sei es außerdem schwer, eine eindeutige Verbindung zu Bach und seinem Kreis herzustellen.

Günther Patzig, emeritierter Professor der Philosophie in Göttingen und Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, ging in seinem Vortrag auf kulturelle, historische und religiöse Hintergründe der Problematik ein, die bis heute wirksam sind. Dazu gehöre die Überzeugung, dass nur die Religion gültige Maßstäbe für moralisch relevante Entscheidungen geben könne, und die Sorge vor einem „Dammbruch“, der zu einer „Euthanasie“ im Sinne der nationalsozialistischen Diktatur führen könne. Prof. Patzig sprach sich für die Sterbehilfe aus, „als ultima ratio in Extremfällen schweren und mit anderen Mitteln nicht zu lindernden Leidens“.

Über gesetzgeberische Initiativen zur Sterbehilfe sprach Hans-Ludwig Schreiber, emeritierter Professor des Strafrechts, Strafprozessrechts und der Rechtsphilosophie in Göttingen sowie Mitglied der Göttinger Akademie. Im Vordergrund stand die Patientenverfügung, die seit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Jahre 2004 diskutiert wird. Dem stellte Prof. Schreiber die Beschlüsse des Juristentages gegenüber, dem eine allein auf die Patientenverfügung beschränkte gesetzliche Regelung nicht genüge.

Kontakt

Ulla Deppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
Theaterstraße 7
37073 Göttingen
Tel.: 0551 / 39 53 62
udeppe@gwdg.de
www.adw-goettingen.gwdg.de



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