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BERLIN. Deutschland ist ein guter Standort für Forschung auf dem Gebiet der regenerativen Medizin. Die weitere Entwicklung erfordert jedoch Reformen der derzeitigen Gesetzgebung für Stammzellforschung. Dies ist das Ergebnis einer Studie zur Stammzellforschung und Zelltherapie der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.
Die Studie unter Federführung der Zellbiologin Anna M. Wobus vom Leibniz-Institut in Gatersleben fasst den Stand der Forschung umfassend zusammen von den Erkenntnissen über die molekularen und zellulären Grundlagen der Vermehrung und Differenzierung embryonaler und adulter Stammzellen bis hin zu den Ergebnissen und Forschungsansätzen regenerativer Zelltherapien.
Die Autoren der Studie definieren Problemfelder für die Stammzellforschung und Zelltherapie sowie Indikatoren zur Bewertung des Fortschritts. Die Kernaussagen:
- Stammzellforschung bildet die Grundlage für die Entwicklung von Therapien der regenerativen Medizin und wirkt darüber hinaus befruchtend auf andere Gebiete der Lebenswissenschaften, insbesondere der Humanmedizin, wie z.B. Tumor- und Alternsforschung sowie Wirkstoffforschung.
- Zelltherapie mit Stammzellen des Knochenmarks ist für zahlreiche Blutkrankheiten erfolgreich etabliert. Erfolge bei der Behandlung mit Knochenmarkstammzellen bei anderen Krankheiten, zum Beispiel nach Herzinfarkt, wurden in einigen klinischen Studien gezeigt, jedoch sind die zugrunde liegenden Mechanismen noch nicht aufgeklärt.
- Die regenerative Fähigkeit von Stammzellen des Nabelschnurbluts müssen noch untersucht und ihr therapeutischer Einsatz weiter entwickelt werden.
- Arbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen befinden sich im experimentellen Stadium, aber erste Forschungsansätze für regenerative Therapien werden im Ausland entwickelt.
- Der derzeit vorwiegend experimentelle Stand der Stammzellforschung erfordert Ergebnisoffenheit im Hinblick auf ihren zukünftigen Einsatz in der regenerativen Medizin. Aus der vergleichenden Forschung sowohl an humanen adulten als auch embryonalen Stammzellen werden neue Erkenntnisse zur Biologie von Stammzellen gewonnen, die insgesamt in die Entwicklung von Therapiestrategien beim Menschen einfließen werden.
- Die derzeitige Rechtslage zum Arbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland wird zunehmend zum Forschungshindernis und gefährdet den Forschungsstandort Deutschland. Eine Novellierung der gültigen Stichtagsregelung im Stammzellengesetz im Sinne eines nachlaufenden Stichtags könnte die derzeit unklare Rechtslage für Wissenschaftler in Deutschland zumindest teilweise auflösen und die Forschungssituation verbessern, ohne dass ethische Grundpositionen aufgegeben werden müssten.
Die Studie ist ein Ergänzungsband zum ersten Gentechnologiebericht, der von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der BBAW erstellt wird. Diese Arbeitsgruppe wird von dem Biochemiker Ferdinand Hucho geleitet und besteht aus Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaftlern. Die Arbeit am Gentechnologiebericht soll zunächst bis 2010 fortgeführt werden. Weitere Ergänzungsbände zur Grünen Gentechnologie, zu Gentherapie und Gendiagnostik werden vorbereitet.
Kontakt
Gisela Lerch
Leiterin der Abteilung Kommunikation und Information der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20370-657
glerch@bbaw.de
www.bbaw.de
www.gentechnologiebericht.de
http://metadatenbank.gentechnologiebericht.de
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