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Von Prof. emer. Dr. Hans-Walter Heldt
GÖTTINGEN. Die derzeitige Diskussion über die Novellierung des Gentechnikgesetzes wird unausgesprochen durch einen Konflikt der Wirtschaftsinteressen von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft bestimmt. Doch es kann nicht Aufgabe der Legislative sein, Marketing-Strategien einer bestimmten Interessensgruppe zu Lasten anderer zu unterstützen.
Da sind auf der einen Seite die Betreiber der sogenannten ökologischen Landwirtschaft. Ihre Marketing-Strategie, die sie vor allem bei der zahlungskräftigeren Bevölkerung erfolgreich macht, beruht auf Abgrenzung: Sie verweisen darauf, dass ihre Produkte gesünder seien, als die der konventionellen Landwirtschaft, und noch dazu gentechnikfrei. Dabei legen die für eine Zertifizierung verantwortlichen Verbände für einen unerlaubten Eintrag gentechnisch veränderter Pflanzen Schwellenwerte fest, die zum Teil weit unter denen der Richtlinie der Europäischen Union von 0,9 Prozent liegen.
Die wissenschaftliche Fachwelt ist sich jedoch weitgehend einig darüber, dass zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel genauso gesund sind wie herkömmliche Produkte. Die niedrigen Schwellenwerte der Ökoverbände sind nicht wissenschaftlich begründet, sondern lediglich ein Marktanreiz für eine durch Gentechnikgegner verunsicherte Bevölkerung. So erfolgreich durch die Herausstellung einer Naturromantik die ökologische Landwirtschaft auch ist, stellt sie mit ihren etwa drei Prozent der Gesamterzeugung der deutschen Landwirtschaft doch nur eine Nische dar.
Auf der anderen Seite steht die konventionelle Landwirtschaft, die wegen der niedrigen Weltmarktpreise in weiten Bereichen um ihre Existenz ringt. Sie ist dringend darauf angewiesen, ihre Einkünfte zu erhöhen, was in vielen Fällen durch einen Einsatz der pflanzlichen Gentechnik möglich wäre. So könnten etwa durch den Anbau von gentechnisch veränderten Zuckerrüben, die bei Saatgutfirmen in Deutschland bereits entwickelt wurden, die hohen Kosten für die Unkrautbekämpfung vermindert werden. Dieses Potential bleibt ungenutzt. Denn der daraus erzeugte Zucker kann derzeit nur schwer vermarktet werden zu groß ist die Furcht der Bevölkerung vor der Gentechnik.
Wichtig ist jedoch noch ein anderer Aspekt: Die Grüne Gentechnik zu einem wesentlichen Teil in Deutschland entwickelt hat innerhalb von zehn Jahren einen unglaublichen Siegeszug erlebt: Mittlerweile werden auf fünf Prozent der globalen Ackerflächen gentechnisch veränderte Sorten angebaut. Die Herstellung des entsprechenden Saatgutes hat Industrien mit großer Wertschöpfung hervorgebracht, von der Deutschland leider wegen der von Gentechnikgegnern geschürten Kampagnen nicht profitieren konnte.
Selbst in Deutschland ansässige Firmen haben ihre Aktivitäten zur pflanzlichen Gentechnik weitgehend ins Ausland verlagert. Arbeiten von in Deutschland ansässigen Forschungsinstituten der pflanzlichen Gentechnik, die zur Weltspitze gehören, werden stark behindert und die Ergebnisse in Deutschland nicht ausreichend genutzt Wertschöpfung sowie hochqualifizierte Arbeitsplätze einer wichtigen Zukunftstechnologie sind uns verloren gegangen. Eine Forschung ohne wirtschaftliche Umsetzung der Ergebnisse wäre nur eine Forschung des Selbstzweckes. Industrien für gentechnisch verändertes Saatgut, auch wenn ihre Produkte überwiegend ins Ausland exportiert werden, können in unserem Lande nur bestehen, wenn ihre Forschungstätigkeit durch Freilandversuche nicht behindert wird und deutschen Landwirte ihre Produkte auch nutzen wollen und dürfen.
Das bestehende Gentechnikgesetz bevorzugt einseitig die ökologische gegenüber der konventionellen Landwirtschaft und behindert Forschung und Industrie durch eine Restriktion der Freilandversuche. Es kann nicht sein, dass eine noch so liebenswerte Nischenwirtschaft wie die ökologische Landwirtschaft die Gesamtwirtschaft blockiert. Es ist entscheidend für die Zukunft Deutschlands, dass die Wertschöpfung von Zukunftstechnologien genutzt wird.
Solange Feldzerstörungen häufig sind und zudem als Kavaliersdelikte gelten, sollte die allgemeine Veröffentlichung von Anbauregistern ausgesetzt werden. Um die Forschung über pflanzliche Gentechnik von nicht-industriellen Forschungsinstituten zu ermöglichen, sollte der Staat eine Ausfallsgarantie leisten, falls es zu unbeabsichtigten Auskreuzungen durch Pollenflug in benachbarte Felder kommen sollte. So würde den Forschungsinstituten mit ihren knappen Ressourcen ein unkalkulierbares Risiko erspart.
Um eine faire wirtschaftliche Koexistenz des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen mit konventionellem oder ökologischem Anbau zu gewährleisten, sollte die Haftung bei unbeabsichtigtem Auskreuzen durch Pollenflug erst dann eintreten, wenn der Eintrag im Nachbarfeld den von der EU festgelegten Schwellenwert von 0,9 Prozent übersteigt und das Produkt dieses Feldes daher als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müsste. Schadensersatzansprüche bei von Ökoverbänden aus Marketinggründen niedriger angesetzten Schwellenwerten sind auszuschließen. Die von der EU vorgegebenen Schwellenwerte sollten allgemein verbindlich sein. Es brächte der ökologischen Landwirtschaft keinen Schaden, wenn ihre Verbände sich den realen Gegebenheiten anpassen würden. Niemand hindert sie daran, nach den EU-Normen gentechnikfreie Lebensmittel zu produzieren. Der Mindestabstand zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik sollte darüber hinaus für die jeweiligen Kultivare nach wissenschaftlichen Kriterien festgelegt werden.
Es kann nicht Aufgabe der Legislative sein, Marketing-Strategien einer bestimmten Interessensgruppe zu Lasten anderer zu unterstützen.
Der Autor Prof. emer. Dr. Hans-Walter Heldt ist Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und Vorsitzender der Kommission Grüne Gentechnik der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.
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