Die gentechnische Forschung darf nicht behindert werden
Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften mahnt den Gesetzgeber, die Forschungshindernisse des gültigen Gentechnikgesetzes zu tilgen

BERLIN. Das derzeit gültige Gentechnik-Gesetz enthält unakzeptable Hindernisse für die Forschung, Freilandexperimente in der Grünen Gentechnik werden unverhältnismäßig erschwert. Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften verfasste daher eine Stellungnahme, in dem sie den Gesetzgeber auffordert, diese Hürden zu minimieren. Den Wortlaut können Sie hier nochmals abrufen.

Stellungnahme der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften:

„Im Jahr 2005 legte die damalige Bundesregierung zwei Entwürfe zur Novellierung des Gentechnikgesetzes vor, die der seit 2001 überfälligen Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG der Europäischen Union dienten. Das Gesetzesvorhaben war geteilt worden, um wesentliche Maßnahmen auch ohne die Zustimmung des Bundesrates umsetzen zu können. Das dann in Kraft getretene Gesetz beinhaltet viele Hindernisse für die wirtschaftliche Entwicklung. Diese werden durch das bekannte und extrapolierbare Wissen in keiner Weise gerechtfertigt. Es enthält aber auch von allen wichtigen Wissenschaftsorganisationen einstimmig abgelehnte unakzeptable Hindernisse für die Forschung.

Die jetzt regierende Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, das Gesetz so zu ändern, dass Forschung zur Grünen Gentechnik in Deutschland auch im Freiland wieder möglich wird und die Chancen der wirtschaftlichen Nutzung nicht vertan werden. Drei Punkte im Gesetz machen speziell der Forschung besonders zu schaffen:

  1. (a) die Haftungsregelung im Zusammenhang mit der Bestimmung, dass jedwede Auskreuzung im Rahmen von Freilandversuchen, und sei sie noch so geringfügig, als „Inverkehrbringen“ (d.h. Vermarktung) mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen gewertet wird,
  2. (b) die genaue Veröffentlichung der Versuchsstandorte, die in der Vergangenheit immer wieder zu Feldzerstörungen auch von Versuchen im Bereich Sicherheitsforschung geführt hat, und
  3. (c) eine überbordende Bürokratie, die die Forschung mit oft wissenschaftlich unsinnigen Forderungen erschwert und verteuert.
Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaft stellt zunächst noch einmal prinzipiell fest, dass es sich
  1. (a) bei der Grünen Gentechnik um keine Risikotechnologie handelt, da bislang keinerlei direkte Schädigungen von Mensch und Umwelt nachgewiesen wurden, obwohl seit 1996 bereits in der Summe auf ca. 460 Millionen ha gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut wurden (allein 2005 90 Mio. ha; zum Vergleich: die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland beträgt 17 Mio. ha) und ein erheblicher Teil davon direkt oder indirekt in die menschliche Ernährung eingeflossen sind;
  2. (b) dass dennoch eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben eine weit über die sonst üblichen Vorsorgemaßnahmen hinaus gehenden Schutz vor hypothetischen Problemen bietet;
  3. (c) dass die im Zentrum gegenwärtiger Auseinandersetzungen stehenden Auskreuzungen keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, sondern ein ökonomisches Problem für den Ökolandbau ist, der sich die „Gentechnikfreiheit“ selbst auferlegt hat.
  4. (d) dass das Haftungsproblem nur durch diesen selbst auferlegten Zwang zur Gentechnikfreiheit seitens der Ökoverbände entsteht.

Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften fordert in Übereinstimmung mit früheren Verlautbarungen vieler anderer Wissenschaftsorganisationen (der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, der DFG, der Akademie Leopoldina u.a.) und auf der Basis einer eingehenden Analyse [Hucho u.a. (2005) Gentechnologiebericht. Spektrum-Verlag] die oben genannten schweren Forschungshindernisse bei der Gesetzesnovellierung auszuräumen und auch der wirtschaftlichen Nutzung der Technologie eine Chance zu geben.“

Kontakt

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Leiterin der Abteilung Kommunikation und Information der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
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