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Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der
deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristig angelegten
geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Geisteswissenschaften im
Verständnis des Akademienprogramms schließen die Rechts-, Wirtschafts- und
Gesellschaftswissenschaften ein. Auch Grenzfragen zwischen
Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften können im Rahmen des
Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale, vom Wissenschaftsrat
bestätigte Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung,
Sicherung und Vergegenwärtigung unserer kulturellen Überlieferung.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen
Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rd. 51 Millionen Euro
jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden zurzeit 146 Projekte in 195
Arbeitsstellen finanziert. Die derzeitigen Projekte im Akademienprogramm werden
mit durchschnittlich je 350.000 Euro pro Jahr gefördert. Auch für 2014
stehen nur begrenzte Mittel für Neuvorhaben zur Verfügung.
Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in
Deutschland kann sich bei einer der aufgeführten Akademien mit einem
Forschungsvorhaben bewerben. Es muß in Ausrichtung, Umfang und Dauer den
Kriterien des Akademienprogramms entsprechen.
Kriterien für die Antragstellung sind: - Die Antragstellung ist auf Projekte in den in Absatz 1 genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Die Anträge sollen sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Es soll eine enge Verbindung mit der aktuellen Forschung bestehen.
- Es muss sich um langfristige, aber abschließbare Vorhaben handeln, deren Planung modular aufgebaut ist.
- Die Laufzeit der Projekte kann auf einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren angelegt sein und soll 12 Jahre nicht unterschreiten.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Die
Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Qualifizierung
der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen müssen gewährleistet sein.
- Im
Akademienprogramm geförderte Projekte werden wissenschaftlich von einer
Akademie verantwortet; sie können in enger Kooperation mit einer
Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung
durchgeführt werden. Im Rahmen des Akademienprogramms ist die
Kooperation zwischen Akademien, Universitäten und anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen besonders erwünscht.
- Es werden ein digitales Bearbeitungs- und Publikationskonzept sowie Überlegungen zur Langzeitarchivierung erwartet.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein
Vorhaben planen, das den genannten Kriterien entspricht, werden gebeten, die
Projektidee einer Akademie der Wissenschaften (Anschriften siehe unten)
vorzulegen.
Die Bewerbung geschieht zunächst in Form
eines Vorantrages. Er sollte auf etwa fünf Seiten folgende
Informationen enthalten: - Name mit akademischem Grad, Dienststellung und Geburtsdatum des Antragstellers
- Name der Forschungseinrichtung, Fakultät/Fachbereich/Institut, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse
- Genaue Benennung des Vorhabens (ca. zwei Zeilen)
- Fachgebiet und spezielle wissenschaftliche Arbeitsrichtung des Vorhabens
- Kurzbeschreibung des Projekts und Forschungsziels (ca. fünf bis zehn Zeilen)
- Anbindung an eine Universität oder ein Forschungsinstitut
- Angaben zum Stand der Forschung und zu eigenen Vorarbeiten
- Gesamtdauer und geplanter Beginn des Projekts
- Anzahl und Wertigkeit der vorgesehenen Mitarbeiterstellen und Höhe der benötigten Mittel (Personalmittel, Sachmittel)
- Erklärung, ob für das Vorhaben auch Mittel anderer Stellen beantragt wurden oder werden
- Hinweise zum Einsatz der Informationstechnologien.
Erforderlich
sind ferner ein Lebenslauf des Antragstellers mit Publikationsliste und
Angaben zu derzeitigen Drittmittelprojekten.
Die
Akademie prüft die Projektskizze und die Möglichkeit der Übernahme in ihre
wissenschaftliche und organisatorische Betreuung.
Die
Autoren der in die engere Wahl gekommenen Voranträge werden gebeten, einen
ausführlichen Antrag (max. 25 Seiten) zu stellen. Dieser wird durch nationale
und internationale Fachgutachter bewertet und im Falle eines positiven Votums
der Union der deutschen Akademien
der Wissenschaften zur Aufnahme in das Förderprogramm vorgelegt. Im Falle der
Bewilligung übernimmt die Akademie das Projekt in ihre Trägerschaft und betreut
es durch eine wissenschaftliche Kommission.
Voranträge können ab sofort bei einer der deutschen Akademien der Wissenschaften
eingereicht werden.
Letzter Termin für die Einreichung eines Vorantrags für 2014 ist der 31. 01. 2012.
Weitere Informationen zur
Antragsstellung erhalten Interessenten bei der
Union der
deutschen Akademien der Wissenschaften
Geschwister-Scholl-Str. 2,
55131 Mainz
Ansprechpartnerin für Interessenten ist
Frau Bärbel
Lange M.A.
– Koordination des
Akademienprogramms –
Tel: 06131/ 21 85 28 17
Fax: 06131/ 21 85 28 11
E-Mail: baerbel.lange@akademienunion.de
Informationen zum Akademienprogramm und den derzeit
geförderten Vorhaben sind abrufbar unter: www.akademienunion.de sowie auf den Websites der Mitgliedsakademien
(siehe unten):
Übersicht über die Mitglieder der Union
der deutschen Akademien der Wissenschaften:
Berlin-Brandenburgische
Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22
10117 Berlin
www.bbaw.de
Akademie
der Wissenschaften zu Göttingen
Theaterstraße 7
37073 Göttingen
www.adw-goe.de
Bayerische
Akademie der Wissenschaften
Alfons-Goppel-Straße 11
80539 München
www.badw.de
Sächsische
Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
Karl-Tauchnitz-Straße 1
04107 Leipzig
www.saw-leipzig.de
Heidelberger
Akademie der Wissenschaften
Karlstraße
4
69117
Heidelberg
www.haw.baden-wuerttemberg.de
Akademie
der Wissenschaften und der Literatur, Mainz
Geschwister-Scholl-Straße 2
55131 Mainz
www.adwmainz.de
Nordrhein-Westfälische
Akademie der Wissenschaften und der Künste
Karl-Arnold-Haus der
Wissenschaften
Palmenstraße
16
40217
Düsseldorf
www.awk.nrw.de
Akademie
der Wissenschaften in Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1
20146 Hamburg
www.awhamburg.de
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